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Geschrieben von: Konsumentenbund
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Seit 19. Mai 2010 veröffentlichen die Zentrale AKS und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Konsumentenbund auf der Blogplattform Wordpress.com. Nachdem die Besucherzahlen unserer Website in den letzten 6 Monaten stark angestiegen ist, ging die Performance unserer Website immer öfter in die Knie. Außerdem bietet die Plattform Wordpress, die Möglichkeit, unsere Informationen, Warnungen und Rückrufe in kurzer Zeit weit zu verbreiten.
Wir arbeiten derzeit daran, die dortigen Blog-Einträge auch auf dieser Website darzustellen. Für aktuelle Nachrichten, Warnungen und Rückrufe besuchen Sie bitte unseren Blog unter konsumentenbund.wordpress.com. |
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Geschrieben von: Zentrale AKS
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Krankheitsbedingt findet am 25.05.2010 keine offene Verbrauchersprechstunde statt. Wir bitten um Entschuldigung. Eine Beratung erhalten Sie telefonisch. |
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Geschrieben von: Zentrale AKS / Bündnis Konsumentenschutz e.V.
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Telefon çalıyor. Arayanın ismini söylemiyor. Bunun yerine diyor: "Merhaba Anne, ben büyük başım dertte. Lütfen bana yardım et." Kişi çağrıldığını sık düşünüyor: "Bu kesinlikle bir telefonda oğlum"
Bundan sonra arayan bir hikaye anlatır: "Bu bir kazaydı. Bu benim hatamdı. Ben erkek acıttı." Daha sonra farklı bir kişi telefona gelir ve der ki: "Merhaba, Madam. Ben bir polis duyuyorum. Oğlunuz kaza neden oldu. Kimse şehit oldu, ama bir adam ağır yaralı ve acil ameliyat gerektirir. Sen 10000 ödeme yapıyorsanız, 00 EUR hemen herşey yolunda demektir. Eğer yoksa, oğlu hapse gidecek. " Her şey bir ortalama hüner ve telefonda bir dolandırıcı olduğunu. O şok kullanır. Ve onların çocuk için anne sevgisi kullanır. Bu aşk bazen anne kör yapar. Daha önce, çok yaşlı bu hileler kurbanı olmuştu. Arayan geri şöyle dedi: "Merhaba, bu senin torunun olduğunu." O zamandan bu yana, bir bu torunu trick ("Enkeltrick") arar. TV kanalı "WDR bugün hile (WDR Cosmo-tv hakkında) bildirir. Rusya'dan Almanya'ya gelmeden Şu anda pek çok kişi sahtekarlık kurbanı oldular. Alman bilgi Tüketici Federasyonu de Almanlar ("Deutscher Konsumentenbund"), Türkiye'den geldi, zaten bu hüner kurbanı olmuştur göre. Lütfen başkalarına bu mesajı yaymak. PS.: Biz Türkçe konuşan insanlar için bu gibi bilgileri çevirmek için arıyoruz. Eğer ilgileniyorsanız,
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altında bizimle irtibata geçiniz! |
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Geschrieben von: Zentrale AKS / Bündnis Konsumentenschutz e.V.
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Звонит телефон. Абонент не называть его фамилию. Вместо этого он говорит: "Привет мама, я в большой беде. Пожалуйста, помогите мне". Лица, называемые часто думает: "Это точно мой сын по телефону"
После этого абонент рассказывает: "Был случайно. Это была моя ошибка. Мне больно человек. Тогда другой человек приходит к телефону и говорит: "Здравствуйте, мадам. Я полицейский. Ваш сын в аварию. Никто не был убит, а один человек получил серьезную травму и нуждается в немедленной операции. Если вы будете платить 10000, 00 EUR сразу все в порядке. Если нет, то сын будет сидеть в тюрьме ". Все это подлость, и на телефон мошенника. Он использует шок. И он использует любовь родителей к своему ребенку. Эта любовь иногда делает родителей слепых. Ранее, многие пожилые люди становятся жертвами этого трюки. Абонент тогда сказал: "Привет, это ваш внук". С тех пор один называет это "Внук Trick" ("Enkel-Trick"). Телеканал "WDR" сообщает сегодня о трюк (WDR космо-ТB (cosmo tv)). В настоящее время многие люди, которые пришли из России в Германию являются жертвами мошенничества. По информации немецкого потребителя Федерации ("Deutscher Konsumentenbund") также немцы, которые приехали из Турции, уже жертвой этого трюка. Пожалуйста, распространите это сообщение среди других. PS.: Мы ищем лиц, говорящих на русский перевод информации подобным образом. Если вы заинтересованы, пожалуйста, свяжитесь с нами по
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Geschrieben von: Zentrale AKS
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Füllmenge und Grundpreis sind ein wichtige Orientierungspunkte für Verbraucher. Beide Angaben schaffen unmittelbare Preistransparenz und ermöglichen so eine rationale Kaufentscheidung. Daher ist ihre Angabe auch gesetzlich vorgeschrieben. Umso ärgerlicher ist es aber wenndiese Vorgaben durch den Einzelhandel nicht eingehalten werden. Dies ist - das zeigen Stichproben der Zentrale AKS - in letzter Zeit inbesondere bei Schokolinsen der Marke "M&M's" der Fall.
Gleichgroße Packung, 55g weniger Inhalt Die Schokolinsen in der gelben (Erdnuss-M&M's) oder braunen (Schoko-M&M's) Tüte sind seit einiger Zeit in Deutschland etabliert. Die Firma Mars, der die Schokolinsen herstellt, hat mit einigem Aufwand vor eingier Zeit eine weitere Sorte mit dem Namen "Crispy" in einer blauen Tüte eingeführt. Sowohl bei tegut als auch bei Lidl waren in der Folgezeit immer wieder fehlerhafte Auszeichnungen zu sehen. Auf der Preisauszeichnung (am Regal) war bei beiden Handelsketten die Füllmengenangabe "335 g" zu sehen: dies stimmt nur zum Teil, denn nur die gelbe und die braune Packung enthielt tatsächlich diese Füllmenge. Die blaue M&M-Verpackung enthielt hingegen nur 280 g ... 55 g weniger. Am Regel wurde dies aber nicht unterschieden. Verkauft wurden alle Sorten auch zum selben Packungspreis von ca. 2,50 EUR. Die blauen "Crispy"-M&M's sind aufgrund der geringeren Füllmenge im Grundpreis aber satte 16% teurer als die gelben und braunen Schokolinsen. tegut reagierte prompt, Lidl verschlimmbessert
Besonders problematisch ist dies, weil die Packungsgrößen sich äußerlich nicht unterscheiden und die tatsächliche Füllmenge von außen nicht sichtbar ist. Gem. § 2 der Preisangabeverordnung (PAngV) ist bei verpackter Ware - ... die Füllmenge in der Packung und
- ... der Preis für die Verpackung,
- ... sowie der Grundpreis (idR. pro 100g)
anzugeben. Beide Unternehmen wurden von uns kontaktiert und auf die fehlerhaft Preisauszeichnung hingewiesen. Der Fuldarer Handelskonzern "tegut" hat hierauf sofort reagiert und die Auszeichnung berichtigt. |
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Geschrieben von: Zentrale AKS
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Die Kare-Design GmbH (München) ruft ihre Tischlampen „TL DOG“ in Grün, Pink und Blau - #69368 (Pink),
- #69369 (Blau) und
- #69367 (Grün)
zurück. Nach Angaben des Münchner Design-Möbel-Händlers wurden die Lampen seit Mai 2009 in den Filialen von „Kare Design“ aber auch bei weiteren Möbel- und Accessoire-Händlern verkauft. Mit Verweis auf einen Zulieferer teilt das Unternehmen in der Pressemitteilung mit, dass es ein "theoretisches Risiko" für einen Stromschlag gebe. Problematisch sei dabei der Bereich der Lampenfassung. Leider war die Pressemitteilung auf der Internetseite des Hersteller nur in englischer Sprache zu finden. Die deutschsprachige Version finden Sie hier. Kare Design habe die Gschäftsbeziehung zum Lieferanten nun eingestellt. Kunden werden in einer Pressemitteilung des Unternehmens gebeten, den Artikel zurückzugeben. Der Kaufpreis wird erstattet.
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Geschrieben von: Zentrale AKS
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Im Landkreis Kassel ist wieder eine "britische Teerkolonne" gesichtet worden. Die Kreisverwaltung des Landkreises Kassel warnt Eigentümer von Reiter- und Bauernhöfen sowie von kleineren Familienbetrieben vor der Betrugsmasche: Arbeiter, mutmaßlich britischer Herkunft, kontaktieren Höfe und Betriebe und werben damit, ihre Zufahrten und Betriebsgelände kostengünstig zu asphaltieren.
Vor der Teerkolonne warnt nun auch Kreissprecher Harald Kühlborn in einer aktuellen Pressemeldung des Landkreises. Bereits im März hatten Zentrale-AKS und das Polizeipräsidium Nordhessen und vor der Masche gewarnt. Oft wird auch damit geworben, ein Auftraggeber der Kolonne sei in einer Notlage und man müsse den Teer „wegkippen“, wenn er nicht bald verbaut werde. Dadurch sei nun eine einzigartige Gelegenheit für eine Beauftragung.
Wird die Arbeit in Auftrag gegeben, so erscheint kurz darauf ein Bautrupp und verarbeitet den Teer. Dabei wird oft eine viel größere Fläche geteert als vereinbart war und die Arbeiten sind häufig qualitativ minderwertig. Bei der Abrechnung der (Mehr-)arbeit sind die Kolonnen nicht zimperlich und drohen dem Auftraggeber auch mit körperlicher Gewalt. Abgesehen davon wird verschiedentlich davor gewarnt, dass sich der Auftraggeber wegen Schwarzarbeit strafbar macht. |
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Geschrieben von: Zentrale AKS
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Mit einem „coolen aber ein wenig versauten Video“ werben die Betreiber der Seite www.vivis-homepage.de. Was vermeintlich so unschuldig daher kommt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als echter Kostenhammer: 59 EUR für 30 Tage. Dem geneigten Besucher stellt sich eine blonde „Vivi“ vor. Vivi, so heißt es, komme aus einem „kleinen Dorf bei Berlin“. Und habe mit einer Freundin besagtes Video gedeht. Natürlich ist der Besucher nicht auf einer privaten Seite von „Vivi“, sondern auf der Seite der United Payment Limited, aus Potsdam. Immerhin wird Potsdam von Manchen tatsächlich als „Dorf bei Berlin“ bezeichnet. Andere Domains dieser Firma, die einem Gewerbegebiet im Südosten Potsdams residiert, sind bzw. waren: |
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Geschrieben von: Zentrale AKS
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Apple tauscht die Kopfhörer (mit Fernbedienung) aus, die der 3. Generation des iPod shuffle beilagen.
Die Kopfhörer mit Fernbedienung – so Apple – könnten unter bestimmten Bedingungen nicht funktionieren, obwohl dieses Problem jedoch nur bei sehr wenigen „iPod shuffle“-Besitzern aufgetreten sei. Der Fehler macht sich durch folgende Symptome bemerkbar: - Nicht funktionierende oder zeitweise aussetzende Steuerung
- Unerwartete Erhöhung oder Verringerung der Lautstärke
- Unerwartete Aktivierung der Sprachausgabe
Betroffen seien Modelle, die zwischen Februar 2009 und Februar 2010 produziert wurden und zu folgenden Seriennummernbereichen gehören: - xx909xxxxxx to xx952xxxxxx
- xx001xxxxxx to xx004xxxxxx
Falls Ihre Kopfhörer, wie unten beschrieben, gänzlich oder zeitweise nicht mehr funktionieren, wird Apple die Kopfhörer bis zwei Jahre ab Kaufdatum kostenlos austauschen. Klicken Sie hier, um weitere Informationen von Apple zu erhalten. |
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Geschrieben von: Bündnis gegen Lebensmittelplagiate e.V.
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Mit großem Werbeaufwand wird er derzeit eingeführt: der Veggieburger. „Veggie“ klingt irgendwie hipper, grüner und sowieso viel zeitgemäßer als der in die Jahre gekommene Gemüse-Mac. Nicht von ungefähr geht die Einführung wohl auch einher mit der Einführung des neuen McDonald's- Unternehmens-Logo auf grünem (statt bisher rotem) Hintergrund. Was aber steckt hinter dem und vor allem im neuen „Veggie“? Wir haben nachgesehen.
Ein Blick in die Nährwertangaben des Herstellers spricht Bände und verschlägt wohl manchem die Sprache: der Veggie-Burger von McDonald's enthält pro Portion fast doppelt so viel Fett, wie der (rindfleischhaltige) Hamburger. Statt der 9g Fett im Hamburger enthält der Veggieburger 17g Fett. Auch sonst ist der neue Veggie „spitze“: im Vergleich mit McDonalds Chees- und Hamburger ist der neue Veggie bei allen GDA-Angaben, außer beim Eiweiß-Gehalt, Spitzenreiter. Insbesondere der Gehalt von Salz sticht – neben dem Fettgehalt – hervor. Ein Veggieburger enthält über 36% der (nach GDA für eine Frau) empfohlenen Tagesmenge an Salz. Der Guideline Daily Amount (GDA) ist ein Richtwert für die Tageszufuhr von Energie sowie bestimmten Stoffen mit der Nahrung. Alle Angaben haben wir mithilfe der offiziellen Herstellerangaben erstellt. |
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Geschrieben von: Zentrale AKS
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Tausende Passagiere sind nach dem Vulkanausbruch auf Island auf europäischen Flughäfen gestrandet. Gerade in einer solchen Ausnahme-Situation ist es wichtig, Passagiere und Fluggesellschaften daran zu erinnern, dass die EU-Fluggastrechte (Verordnung (EG) 261/2004) auch in dieser Situation gelten." Jeder Passagier hat demnach die Wahl zwischen
- der Erstattung des Flugpreises oder
- einer Umleitung zum Reiseziel.
Zudem müssen die Fluggesellschaften den Fluggästen Getränke, Mahlzeiten und eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Eine Ausnahme gibt es allerdings: In einem außerordentlichen Fall wie diesem bekommen Passagiere nicht zusätzliche finanzielle Entschädigung wie es der Fall wäre, wenn die Verspätungen oder Ausfälle auf die Fluggesellschaft zurückzuführen wären. Dies folgt aus Art. 5 Abs. der Verordnung (EG) 261/2004, der lautet: "Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen." "Dies dürfte im Rahmen der Annulierungen, die auf den Vulkanausbruch zurückzuführen sind, jedenfalls der Fall sein", betont auch Rechtsanwalt Bockamp, fügt jedoch hinzu: "zu beachten ist aber, dass diese Ausnahmen nur für die pauschalierten Geldzahlungen gilt. Die Reisepreiserstattung und das Umleitungsrecht bestehen dennoch". - Seien Sie pünktlich am Flughafen (auch wenn sie eigentlich sicher sind, dass ihr Flieger nicht geht,
- lassen Sie sich (am besten von ihrer Fluggesellschaft) einen Nachweis über ihr Erscheinen am Abflugschalter geben.
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Geschrieben von: Zentrale AKS
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Der Unileverkonzern ruft das Produkt „BiFi Original 5er Multipack“ zurück. Es bestehe „Grund zur Annahme [...], dass einzelne Artikel des Produktes [...] verunreinigt sind“, teilte das Nahrungsmittelunternehmen am 15. April 2010 mit.
In einzelnen „BiFi Original 5er Multipack“ könnten sich Metallteilchen befinden. Betroffen hiervon ist die Charge: - Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 22.07.2010, Lotcode beginnend mit der Nummer L0021.
Diese Informationen befinden sich am Rand der Einzelverpackung. Das Produkt befand sich seit 15.02.2010 im Handel. Andere BiFi Produkte – so betont das Unternehmen – seien nicht betroffen. Kunden, die den „BiFi Original 5er Multipack“ der betroffenen Charge zuhause haben, sollten vom Verzehr absehen und die leere Multipack-Verpackung mit der entsprechenden Kennzeichnung zur Erstattung an folgende Adresse einzuschicken: Unilever-Verbraucherservice Strandkai 1 20457 Hamburg Die betroffenen Kunden erhalten Ersatzprodukte. Klicken Sie hier, um die Pressemitteilung von Unilever zum BiFi-Rückruf zu lese. |
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Geschrieben von: Zentrale AKS
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Die Ladenkette TK Maxx ruft, nach Angaben von Stiftung Warentest, Babytragebeutel der Marke Infantino vom Typ „SlingRider“ wegen Erstickungsgefahr zurück. Eltern sollen die Nutzung unverzüglich einstellen.
Betroffen sind, nach Angaben von Stiftung Warentest unter Berufung auf TK Maxx Babytragebeutel, die zwischen Januar 2003 und März 2010 verkauft wurden. Der Rückruf dürfte im Zusammenhang stehen mit dem Rückruf des „Infantino SlingRider“ in Nordamerika. Dort wurde der SlingRider seit 2003 u. A. von Wal*Mart und Babies'R'Us. Drei Babys im Alter von sechs Tagen, sieben Wochen und drei Monaten starben mutmaßlich aufgrund eines Konstruktionsfehlers des Babytragebeutels. Gefahr droht offenbar vor allem Säuglingen unter vier Monaten. |
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Geschrieben von: Zentrale AKS
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Die Zentrale AKS weist darauf hin, dass es sich bei der Website blinkogold.de um einen Internet-Abobetreiber handelt. Die Internet vermittelt nach eigenen Angaben mobile Mehrwertdienste (z. B. Klingeltöne und Bilder für Mobiltelefone).
Problematisch ist insbesondere, dass die Abobedingungen und Preise unter der anzuklickenden Schaltflächen („Hier klicken“-Knopf) abgedruckt werden und in grauer Schrift auf weißem Hintergrund präsentiert werden. (Stand: 15. April 2010). Nach den Abo-Bedingungen fallen dort 2,99 EUR pro 5 Tage an. Konsumenten sollten das Angebot dieser Website wachsam und besonders genau prüfen. |
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