Banner: Mehr Transparenz bei Wassergebühren: Müsterverfahren gegen die Gemeinde Hessisch Lichtenau (klick mich)


Sauber und Rein: Regenwasser in Waschmaschine zulässig
Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, 29. September 2009 um 07:28 Uhr

Umweltbewußte Verbraucher siegen gegen öffentliche Wasserversorger. Waschmaschine darf mit Regenwasser betrieben werden

München, 2009-09-02. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass es nicht verboten ist eine Waschmaschine mit Regenwasser zu betreiben. Damit entschied das höchste bayerische Verwaltungsgericht, dass jeder Abnehmer zwar grundsätzlich Wasser aus dem Leitungsnetz der öffentlichen Versorger entnehmen muss (Anschluss- und Benutzungszwang), im Einzelfall habe aber der Abnehmer einen Anspruch auf Teilbefreiung von dieser Pflicht, soweit dies mit der wirtschaftlichen Gesamtkalkulation der öffentlichen Wasserversorger und der „Volksgesundheit“ (Verkeimung der Wäsche) vereinbar ist.


Aktualisiert ( Sonntag, 28. Februar 2010 um 20:50 Uhr )