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Hintergrund: Pyrrhussieg in Karlsruhe: Wackelt das Versorgermonopol wirklich?
Geschrieben von: Zentrale AKS/Bündnis Konsumentenschutz e.V.   
Dienstag, 02. Februar 2010 um 21:36 Uhr

Was heute aus Karlsruhe kam klingt für viele Kunden fast zu schön um wahr zu sein: kommunale Versorgern, die oft eine Monopolstellung (sog. Gebietsmonopole) innehaben, können von den Landeskartellbehörden reguliert werden und – wo die Preise zu hoch sind – können Preissenkungen angeordnet werden. Dies war so schon seit einiger Zeit klar, aber der BGH hat den Landeskartellbehörden die Arbeit heute deutlich leichter gemacht. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat klargestellt, dass in der Regel ein einfacher Preisvergleich mit ähnlichen Versorgern genügt, um von einem wettbewerbswidrigen Kartellgewinn auszugehen. Liegen die Preise eines Kommunalversorgers über den marktüblichen Preisen eines vergleichbaren Unternehmens, kann man davon ausgehen, dass Kartellgewinne erzielt werden … zulasten der Konsumenten, die dann zu viel für ihr Wasser bezahlen. Auf die Kostenkalkulation des Kommunalversorgers – so unterstrich der BGH in seinem Urteil (AZ: KVR 66/08) – kommt es in der Regel nicht an.

Genau dieser Punkt könnte aber eine echte Schwachstelle der Regulierung werden. „Den meisten Versorgern steht es frei, ob sie Preise oder Gebühren nehmen. „Das die offene Flanke für die Landeskartellämter“, meint der kasseler Wirtschaftsanwalt Guido Bockamp.

Was auf den ersten Blick wie juristische Erbsenzählerei wirkt, ist juristisch von großer Brisanz. Bei Gebühren, die nach dem Kommunalabgabenrecht erhoben werden, kommt es gerade darauf an, wie die interne Kostenstruktur der Versorger ist. Diese werden von den Gebühren gedeckt, egal ob die Kosten z. B. durch Mismanagement in die Höhe getrieben wurden.
Die Gebühren können außerdem von den Landeskartellbehörden nicht überprüft werden sondern werden von den Kommunalaufsichtsbehörden – in der Regel den Landkreisen – kontrolliert.

Verfrühte Hoffnungen, so Bockamp weiter, sollten sich Konsumenten daher nicht machen. Solange der Landesgesetzgeber die Rahmen für Preis- und Gebührenregulierung nicht vereinheitlicht, bleibe die Preisregulierung durch die Landeskartellbehörden ein Papiertiger: „Unter dem Strich steht möglicherweise: Schlacht gewonnen, Krieg verloren - ein Pyrrussieg.“

Aktualisiert ( Sonntag, 28. Februar 2010 um 20:49 Uhr )