
| EULA-Refund: Verbraucherschützer reichen eine der ersten Sammelklage in Italien gegen Microsoft |
| Geschrieben von: Zentrale AKS |
| Donnerstag, 07. Januar 2010 um 10:56 Uhr |
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Die Associazione Diritti Utenti e Consumatori (Vereinigung Anwender- und Konsumentenrechte) teilt heute auf ihrer Website mit, dass sie eine Sammelklage gegen Microsoft vorbereitet. Die ADUC möchte erreichen, dass Verbraucher einen Anspruch gegen Microsoft auf anteilige Rückerstattung des Kaufpreises beim Erwerb von neuen Computern erhalten und zwar in Höhe des Preises für die Mitgelieferten Microsoft Programme, falls der Konsument sich entschließt, ein alternatives Betriebssystem (z.B. Linux) zu nutzen. Hierfür werden Konsumenten gesucht, die vorinstallierte Microsoft-Betriebssysteme erworben aber nicht benutzt haben. Hintergrund ist eine Gerichtsentscheidung: ein Gericht in Florenz hatte im Jahr 2007 geurteilt, dass der Käufer eines PCs vom Hewlett-Packard den Gegenwert für das von ihm nicht genutzte, aber vorinstallierte Betriebssystem Windows XP und für die ebenfalls nicht genutzte Software Works 8 erstattet bekommt. Daraus leitet die ADUC – nach italienischem Recht – einen allgemeinen Erstattungsanspruch ab. Besonders unter Linux-Nutzern wird das als „Microsoft-Steuer“ bezeichnete Bundling seit Langem kritisiert. Der Erstattungsanspruch wird üblicherweise aus einer Formulierung des Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) abgeleitet, nach der sich jemand, der dem Lizenzvertrag nicht zustimmt, wegen der Rückerstattung an den PC-Hersteller wenden solle. Der Versuch, den anteiligen Preis von Computerherstellern zurück zu erhalten wird gemeinhin als „EULA refund“ bezeichnet und kam erstmals 1997 auf. „Als ich das 2000 als Jura-Student versucht habe, hat es bei mir auch geklappt. Ich glaube, ich bekam 150 DM“, meint der Kasseler Rechtsanwalt und Experte für Internetrecht und langjähriger Linuxnutzer Guido Bockamp. Bockamp warnt aber zugleich vor verfrühter Freude: „fast alle großen Hersteller haben sich mittlerweile darauf eingestellt und den fraglichen Passus aus der EULA entfernt oder wenigstens geändert“. Ob es einen Erstattungsanspruch aus anderen Gründen gibt – z.B. aufgrund einer etwaigen marktbeherrschenden Stellung von Microsoft – sei nach deutschem Recht höchst zweifelhaft und fügte hinzu „im Moment würde ich das Risiko einer Klage sicherlich nicht eingehen“. In Italien wurde zum 1. Januar 2010 eine neue Regelung für Sammelklagen eingeführt, die Verbraucherschutzeinrichtungen die Möglichkeit der Sammelklagen im Verbraucherinteresse verschafft. Eine ähnliche Regelung soll demnächst in allen europäischen Staaten eingeführt werden. |
| Aktualisiert ( Donnerstag, 14. Januar 2010 um 08:32 Uhr ) |
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