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"Guten Rutsch" und zur Sicherheit: Böller nur mit „BAM-P“
Geschrieben von: Zentrale AKS / Bündnis Konsumentenschutz e.V   
Donnerstag, 31. Dezember 2009 um 11:25 Uhr

Die Zentrale AKS und das Bündnis Konsumentenschutz e.V. warnen vor nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern. Zugelassenes Feuerwerk trägt den Aufdruck „BAM-P“. Grauimporte (insbesondere aus Osteuropa) können lebensgefährlich sein.

Bundesanstalt für Materialsicherheit (BAM) teilt Feuerwerkskörper in vier Klassen ein, nämlich:

  • Klasse I : Feuerwerksspielwaren (Aufdruck BAM-P I)
  • Klasse II : Kleinfeuerwerk (Aufdruck BAM-P II)
  • Klasse III: Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM-P III)
  • Klasse IV: Großfeuerwerk (bedarf besonderer behördlicher Genehmigung)
Erlaubt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern übrigens am 31. Dezember bereits ab 18.00 Uhr, dafür ist um 1.00 Uhr früh Schluss. Das Abschießen von Signalmunition („Seenot-Pistolen“) ist nicht erlaubt.

Beachten Sie bitte auch folgende Hinweise am Silvesterabend, damit der „Rutsch“ ins neue Jahr nicht zu einem bösen Erwachen wird:

  • Verantwortungsbewusste Eltern lassen Kinder nicht allein mit Feuerwerk.
  • Feuerwerkskörper der Klassen II bis IV gehören sowieso nicht in Kinderhände.
  • Schließen Sie an Silvester vorsichtshalber Ihre Dachfenster (Wohnungsbrandgefahr).
  • Denken Sie an Haustiere (das Knallen bedeutet für viele Tiere erheblichen Stress, die Reaktionen könnenunverhersehbar sein).
  • Halten Sie einen Abstand von mindestens 4 m (besser noch: 7 m) zu Feuerwerkskörper ein.
  • Bei Rakten halten Sie einen Sicherheitsabstand von mindestens 200 m zu Gebäuden ein und bedenken Sie die Windrichtung.
  • Die Flugbahn von Rakten lässt sich nicht vorhersagen.
  • Vorbei ist vorbei: zünden Sie „Blindgänge“ nicht erneut an (die Länge der Zündschnüre hat ihre Sinn).
  • Alkohol ist ein schlechter Feuerwerker: Betrunkene sollten nicht mit Feuerwerk hantieren. Halten Sie ggF. im eigenen Interesse Abstand zu solchen Personen.
  • Benutzen Sie Handschuhe beim Anzünden des Feuerwerks.
  • Halten Sie niemals Feuerwerk bei der Zündung in der Hand. Die Folge kann Selbstamputation der Finger durch Böller (Vorsicht: Bild zeigt schwere Verletzungen) sein.
  • Basten Sie nicht an Feuerwerkskörpern herum.

Die Zentrale AKS und das Bündnis Konsumentenschutz e. V. wünschen einen guten (und vor allem aber Sicheren) Rutsch.

Aktualisiert ( Sonntag, 03. Januar 2010 um 09:50 Uhr )