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Geschrieben von: Zentrale AKS
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Laut Unternehmensangaben ist es seit November 2008 bei von Aiptek vertriebenen, digitalen Bilderrahmen des Typs "Picasso DVB-T" zu einer Überhitzung der internen Batterien gekommen ist und deshalb die Gefahr eines Brandes und /oder einer Verformung des Bildschirms besteht. Das betroffene Batteriemodell, das von einem Zulieferer stammt, wird derzeit ausgetauscht.
Im Hinblick auf die möglichen Gefahren beim Benutzen ruft das Unternehmen alle digitalen Bilderrahmen des Typs „Picasso DVB-T“ im Austausch gegen einen Bilderrahmen mit anderer Batterie zurück. Kunden, die einen der Bilderrahmen besitzen, werden gebeten, sich umgehend mit ihrem Fachhändler in Verbindung zu setzen oder sich direkt an den AIPTEK Kundenservice unter der deutschen Telefonnummer 02154-9235-652 oder per e-Mail an
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Geschrieben von: Zentrale AKS
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Bei den Marken „Caldener“ und „Tofi“ der Wilhelmsthaler Mineralbrunnen GmbH aus dem nordhessischen Calden kann ein medizinischer Fremdgeschmack bzw. ein medizinischer Geruch auftreten.
Diese geschmackliche und geruchliche Abweichung ist, so teilt das Unternehmen heute mit, auf einen erhöhten Iodidgehalt zurückzuführen. Ursache hierfür sei ein fehlerhaftes, Filtermaterial. Das entsprechende Material wurde – so heißt es – sofort nach Kenntnis aus dem Abfüllprozess entfernt. Betroffen sind Produkte mit den folgenden Mindesthaltbarkeitsdaten: - Caldener Mineralwasser Spritzig/Medium, 0,7l/0,75l Glas Mehrweg, MHD 08.03.12 bis 31.03.12
- Caldener Mineralwasser Spritzig/Medium, 1,0l PET Mehrweg, MHD 18.12.10 bis 26.12.10
- Caldener ISO-SPORT, 0,7l Glas Mehrweg, MHD 10.03.11
- Tofi Mineralwasser Spritzig/Medium, 0,7l/0,75l Glas Mehrweg, MHD 10.03.12 und 11.03.12
Eine unmittelbare gesundheitliche Beeinträchtigung bestehe zwar nicht, die nachstehenden Erzeugnisse sollten aber trotzdem nicht verzehrt werden. Insbesondere Iod empfindlichen Risikogruppen wie Schwangeren, Babys, Kleinkindern, älteren Menschen und Schilddrüsenerkrankten wird vom Verzehr abgeraten. Die betroffenen Produkte (s.o.) werden gegen Rückgabe in den Verkaufsstellen ausgetauscht. Klicken Sie hier, um die Mitteilung des Herstellers zu lesen. |
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Geschrieben von: Zentrale AKS
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Ein Bericht zur Evaluierung der Maßnahmen zur Bekämpfung der „bovinen spongiformen Enzephalopathie“ („BSE“). Der Bericht, der heute von der EU-Kommission veröffentlicht wurde, berichtet von erheblichen Mängeln bei der Bekämpfung der Krankheit.
„In Nordirland werden Fütterungsverbote kaum kontrolliert“. In Nordirland – berichtet die Untersuchung – wurde 2009 sogar ein Fall bekannt bei dem, ein Rind, das zur BSE-Testung vorgesehen war, ohne Testung für den menschlichen Verzehr geschlachtet wurde. Die, auch als „Rinderwahnsinn“ bekannte, Krankheit trat erstmal Mitte der 80er Jahre auf. Bis 1996 stiegen die Fallzahlen allein in Großbritannien auf 36.000 an. Obwohl die genauen Ursachen für BSE immer noch nicht geklärt sind, wird die Krankheit insbesondere mit der Fütterung von Tiermehl (bzw. „Feder-Fütterung“) in Verbindung gebracht. Da das Tiermehl auch als Dünger verwendet wird, wird der Vertrieb von Tiermehl seit einigen Jahren scharf kontrolliert. Diese Kontrollen – so stellt die Untersuchung fest – sind insbesondere in Nordirland mangelhaft. Klicken Sie hier, um die ganzen Bericht zu lesen (PDF, Englisch). |
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Geschrieben von: Zentrale AKS
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Der Leuchtmittelhersteller „Havells Sylvania“ ruft die 15W 10.000 h (10 year) Mini-Lynx Fast Start Energiesparlampe zurück und bietet kostenlosen Ersatz der Lampen an.
Der Hersteller hat – laut einer Pressemitteilung des Unternehmens – festgestellt, dass bei einer „geringen Anzahl“ der „15W 10 000 hour Mini-Lynx Fast Start“ Energiesparlampen unter bestimmten Umständen Überhitzungserscheinungen auftreten können. Die Ursache nach Unternehmensangaben behoben und die die Produktion unverzüglich umgestellt. Um jegliche Gefährdung auszuschließen, bittet Havells Sylvania das genannte Produkt nicht weiter zu verwenden. Kunden, die eine solche Lampe in Gebrauch oder im Besitz haben, werden gebeten, mit Havells Sylvania in Kontakt zu treten. Die Lampen werden kostenlos ersetzt. Das Unternehmen betont, dass das Problem ausschließlich die 15W-Versionen der genannten Produktfamilie betrifft alle anderen Wattstärken sind von diesem Rückruf nicht betroffen. |
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Geschrieben von: Zentrale AKS
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Alnatura ruft Babybrei im Glas der Sorte „Apfel mit Banane und Hirse“ mit Haltbarkeitsdatum 03.02.2012 (Charge B 0340 B bis N) zurück. Das Unternehmen aus Bickanbach an der Bergstraße gibt an, dass in einer Teilpartie des Alnatura Babygläschens „Apfel mit Banane und Hirse“ (190g, ab 6. Mon.) vereinzelt bis zu 2 cm große, schnittfeste, stärkehaltige Verklumpungen der Zutat Hirseflocken enthalten sein können. Diese können zum Verschlucken führen und dadurch ggf. eine Gesundheitsgefahr darstellen. Alnatura hat die Ware umgehend aus dem Handel genommen.
Der Rückruf betrifft einzelne Gläschen mit Mindesthaltbarkeitsdatum 03.02.2012 und ausschließlich der Charge: B 0340 mit dem Endbuchstaben B – N (= B 0340 B bis B 0340 N) können betroffen sein. Das Unternehmen bittet Kunden, die ein Gläschen „Apfel mit Banane und Hirse“ mit dem genannten Haltbarkeitsdatum erworben haben, die Ware zurückzubringen. Sie erhalten Ersatz. Von dem Rückruf betroffen ist ausschließlich die oben genannte Charge des Gläschens. Klicken Sie hier, um die Rückrufmeldung des Unternehmens zu sehen. |
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Geschrieben von: Zentrale AKS
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Die Einhell Germany AG aus dem bayerischen Landau a.d. Isar informiert über einen Defekt an einer seiner Elektro-Standheizung. Betroffen sind - laut Einhell - die Konvektoren der Modelle - "KON 2000" (Artikelnummer 23.386.00) und der I.-Nr. 01014 mit Auslieferungsdatum 2004 bis 2007. sowie
- "KON 2000 TT" (Artikelnummer 23.386.50) und der I.-Nr. 01014 mit Auslieferungsdatum 2004 bis 2007.
Bei diesen Modellen besteht die Gefahr der Entzündung von Kunststoffbauteilen und dadruch Brandgefahr. Nicht betroffen von diesem Warnhinweis – betont das Unternehmen – sind die ab Frühjahr 2007 an den Handel ausgelieferten Produkte KON 2000 und KON 2000 TT mit gleichen Art.-Nrn. 23.386.00 bzw. 23.386.50, aber mit der I.-Nr. 01026. Neben der I.-Nr. unterscheiden sich die Geräte auch dadurch, dass das Modell mit der I.-Nr. 01014 über blaufarbige Schalter und das Modell mit der I.-Nr. 01026 über graufarbige Schalter verfügt. Besitzer werden gebeten zu prüfen, ob das Produkt eine der vorgenannten Artikelnummern mit der genannten I.-Nr. auf dem Typenschild (Geräterückseite rechts unten) hat. |
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Geschrieben von: Zentrale AKS
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Die französische Aufsichtsbehörde für Medizinprodukte (Agence française de sécurité sanitaire des produits de santé – Afssaps) warnt für Brustimplantaten des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP).
Bei diesen Implantaten sei es verstärkt zu Rissen gekommen, da ein möglicherweise nicht zugelassenes Silikon-Gel verwendet worden ist. Die Afssaps veranlasste daher, dass alle Implantat-Modelle von PIP aus dem Handel genommen wurden. Der Produzent PIP exportiert eine Großteil seiner Produktion, sodass davon auszugehen ist, dass auch Verbraucherinnen aus anderen EU-Staaten betroffen sind. Die Afssaps informierte daher am Dienstag Abend auch die anderen Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten – unter anderem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das BfArM hat daher heute eine eigene Warnung veröffentlicht und fordert Ärzte auf, die Implantate von PIP derzeit nicht zu implantieren. Frauen, die ein Implantat von PIP haben werden, sollten sich mit ihren behandelnden Ärzten in Verbindung setzen. Klicken Sie hier, um die Original-Warnung der Afssaps zu lesen (PDF, französisch). Klicken Sie hier, um die Warnung des deutschen BfArM zu lesen. |
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Geschrieben von: Bündnis Konsumentenschutz e.V.
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Der BGH (AZ. I ZR 75/08) hat entschieden, dass der Werbeslogan „Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer“ zulässig ist und sieht der beanstandeten Werbung keine unangemessene und unsachliche Beeinflussung der Verbraucher i.S.v. §§ 3 und 4 Nr. 1 UWG. Dies sahen die Vorinstanzen noch anders.
Abzustellen – so die Richter – sei auf den „mündigen Verbraucher“, der mit einem solchen Kaufanreiz in rationaler Weise umgehen kann. Dies ist Folge des geänderten „Verbraucherleitbilds“, welches nun auf europarechtlichen Vorgaben fußt. Selbst wenn Verbraucher keine Gelegenheit zu einem ausführlichen Preisvergleich haben sollten, werden sie allein aufgrund der Werbung keine unüberlegten Kaufentschlüsse treffen. Das schließt die Möglichkeit ein, dass sich einzelne Verbraucher auch ohne Preisvergleich zu einem Kauf entschließen und dadurch riskieren, dass ihnen ein noch günstigeres Angebot eines Mitbewerbers der Beklagten entgeht.Geklagt hatte ein Mitbewerber der MediaSaturn-Gruppe, der in den beiden Vorinstanzen auf Recht bekommen hatte. Der BGH hob diese Urteile nun auf und wies die Klage ab. |
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Geschrieben von: Bündnis gegen Lebensmittelplagiate e.V.
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Ein Legehennenbetrieb in Velbert seine Erzeugnisse nicht mehr als Bio-Eier vermarkten darf, da den Legehennennicht die Mindestfreilandfläche von 4 qm pro Henne zur Verfügung steht.
Das VG Düsseldorf (AZ. 10 L 343/10) hat damit in dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren eine Behörendenentscheidung bestätigt, in der dem Betrieb mit sofortiger Wirkung untersagt wurde, tierische Erzeugnisse mit Hinweis auf den ökologischen Landbau (EU-Öko-Verordnung) zu vermarkten. |
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Geschrieben von: Zentrale AKS/Bündnis Konsumentenschutz e.V.
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„Die Sicherheit“, so betonte das Siim Kallas heute, „steht an erster Stelle“. Der Vizepräsident der Europäischen Kommission stellte heute die neue schwarze Liste für Fluggesellschaften vor. Neu auf der Liste sind unter anderem Fluglinien aus dem Sudan und von den Philippinen. Für Fluggesellschaften, die auf der "Ban List" stehen gilt ab sofort ein Flugverbot in der EU.
„Wir sind bereit, diejenigen Länder zu unterstützen, die ihre technischen und administrativen Fähigkeiten ausbauen müssen, um die notwendigen Anforderungen der Zivilluftfahrt zu erfüllen. Wir können es allerdings nicht hinnehmen, dass Fluggesellschaften in die EU fliegen, wenn sie die internationalen Sicherheitsnormen nicht vollständig erfüllen.“ Andererseits haben auch Fluggesellschaften den Sprung von der „Ban List“ der EU geschafft Air Iran und eine nord-koreanische Fluggesellschaft etwa dürfen die EU nach langer Sperre nun wieder anfliegen. Klicken Sie hier, um die aktuelle Liste zu sehen. |
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Geschrieben von: Zentrale AKS
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Die Zentrale AKS in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Konsumentenbund rügt das Internetunternehmen WEB.DE wegen der Benennung eines Tarifs. Das Unternehmen, das vor allem durch seinen E-Mail-Dienst bekannt ist, führt einen Tarif unter der Bezeichnung „WEB.DE Club WARP WARP_0_EURO” nach Auffassung der Kasseler Konsumentenschützer suggeriert der Name, dass die Inanspruchnahme kostenlos sei. Tatsächlich verlangt das Unternehmen aber ein Entgelt für diesen Tarif.
In einer E-Mail des Unternehmens, die der Zentrale AKS zugespielt wurde, heißt es unter Anderem: „Bei dem von Frau [...] bestellten E-Mail Tarif WEB.DE Club WARP WARP_0_EURO handelt es sich um einen von Anfang an einheitlichen, kostenpflichtigen Vertrag. Bei diesem sind lediglich die ersten Monate im Rahmen einer Testphase rabattiert.“ Nach Ansicht der Zentrale AKS stellt dies eine unzulässige Irreführung dar. Die Zentrale AKS hat WEB.DE daher heute eine schriftliche Rüge erteilt und verlangt, dass die Benennung geändert wird.  |
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Geschrieben von: Zentrale AKS
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Bisher sind über Google Street View noch keine Bilder aus Deutschland abrufbar. Der Internetgigant möchte zuvor Forderungen der Datenschutzbehörden nachkommen. Seit Juli 2008 nimmt Google jedoch auch deutsche Straßen in vielen Städten und Landkreisen auf. Die Google-Fahrzeuge sind - nach einer kurzen Pause - seit März 2009 wieder auf Deutschlands Straßen im Einsatz, weil die Aufnahmen vorwiegend bei schönem Wetter gemacht werden. Die Veröffentlichung soll noch 2010 erfolgen.
Wenngleich die Rechtmäßigkeit der Aufnahmen unter Juristen umstritten ist, sind sich die Datenschutzbeauftragen der Länder und des Bundes einig: die betroffenen Bewohner und Eigentümer von Häusern, die auf Google Street View erscheinen haben ein Widerspruchsrecht. Die Zentrale AKS hat einen Musterbrief für den Widerspruch gegen die Nutzung der Fotoaufnahmen von Google Street View erstell. Klicken Sie hier, um zu den Musterbriefen zu gelangen. |
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Geschrieben von: Zentrale AKS
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Die Website Netmoviedownloads.com gaukelt dem Nutzer vor, sie biete eine legale Möglichkeit, gegen Bezahlung urheberrechtlich geschützte Werke aus dem Internet herunterzuladen. Für 49,90 US-Dollar kann man dort eine "Mitgliedschaft" abschließen. Die Seite ist kostenpflichtig, aber nutzlos.
Tatsächlich handelt es aber um eine Vemittlung von Bit-Torrent-Downloads. Die Website bietet daher nicht keine legalen Downloads an. Die auf diesem Weg heruntergeladenen Werke sind nach Einschätzung der Zentrale AKS e.V. illegal. Es drohen teure Abmahnungen durch Rechteinhaber Der Zentrale AKS ist mindestens ein Fall bekannt, bei dem ein Nutzer dieser Seite anschließend von Rechtsanwälten verschiedener Verwertungsrechteinhaber abgemahnt wurde. Hintergrund der Abmahnung ist der Grundsatz, dass es im Urheberrecht keinen"gutgläubigen Erwerb" von Nutzungsrechten gibt, sodass die Betroffenen oft nicht um eine Zahlung herumkommen. |
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Geschrieben von: Zentrale AKS
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Die Meldung der Kommission schreckt auf: „Jedes zehnte Kinderkleidungsstück in der EU ist gefährlich“. Besonders groß sei das Risiko durch Bänder und Schnüre, die kleine Kinder bis sieben Jahre strangulieren können. Zu diesem Ergebnis kommt eine, von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Marktuntersuchung in 11 EU-Mitgliedstaaten.
Die Studien hat mehr als 16.000 Kleidungsstücke im Zeitraum vom 2008 bis 2010 unter die Lupe genommen hat und stellte mehr als einem von 10 Kleidungsstücken gegen europäische Sicherheitsstandards fest. Die zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten werden die Marktüberwachung verstärken. Der neue EU-Verbraucherschutzkommissar John Dalli rief Eltern zur Vorsicht beim Kauf auf: "Wir wollen, dass sich Eltern für Kinderbekleidung entscheiden können, ohne sich über die Risiken sorgen zu müssen.“ Der frisch-gebackene Kommissar fügte weiter hinzu: „Mein Rat an die Eltern ist es, wachsam zu sein. Meine Botschaft an die Wirtschaft ist, dass sie verantwortlich ist für die Sicherheit der Produkte, die sie auf den Markt bringt". |
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